Dieses Dokument informiert Nutzer über die Technologien, die URLinspector einsetzt, um die unten beschriebenen Zwecke zu erreichen. Diese Technologien ermöglichen den Zugriff auf oder die Speicherung von Informationen (z. B. durch Einsatz von Cookies) auf dem Gerät des Nutzers oder die Nutzung der Datenverarbeitungskapazitäten des Geräts, wenn der Nutzer URLinspector abruft oder ausführt.

Der Einfachheit halber werden solche Technologien, sofern kein Anlass für eine Differenzierung besteht, innerhalb dieses Dokumentes als „Tracker“ definiert. Beispielsweise können Cookies zwar sowohl in Web- als auch in Mobilbrowsern zum Einsatz kommen, kommen jedoch als browserbasierte Tacker bei mobilen Apps nicht in Frage. Daher wird in diesem Dokument der Begriff Cookie nur dann verwendet, wenn konkret die Art von Tracker gemeint ist.

Einige der Verarbeitungszwecke, zu denen Tracker eingesetzt werden, erfordern die Einwilligung des Nutzers. Wird die Einwilligung erteilt, so kann sie jederzeit nach dem in diesem Dokument beschriebenen Verfahren frei widerrufen werden.

URLinspector setzt anbietereigene Tracker (sogenannte „first-party Tracker“) und fremde Tracker im Zusammenhang mit Diensten von Drittanbietern ein (sogenannte „third-party Tracker“). Sofern innerhalb dieses Dokuments nicht anders angegeben, haben solche Dritte auch Zugriff auf die von ihnen verwalteten Tracker. Die Geltungsdauer und der Verfall von Cookies und anderen vergleichbaren Trackern hängen von der vom Anbieter oder vom jeweiligen Drittanbieter festgelegten Lebensdauer ab. Einige davon verfallen, sobald der Nutzer die Browsersitzung beendet. Um genauere und aktuellere Angaben zu der Lebensdauer sowie andere Informationen – wie z. B. bezüglich des Einsatzes weiterer Tracker – zu erhalten, werden Nutzer auf die Beschreibungen der unten aufgeführten Kategorien sowie, darüber hinaus, auf die verlinkten Datenschutzerklärungen entsprechender Drittanbieter oder auf Kontaktaufnahme zum Anbieter verwiesen.

Unbedingt erforderliche Vorgänge, um URLinspector zu betreiben und den Dienst zu erbringen

URLinspector nutzt sogenannte „technische“ Cookies und ähnliche Tracker, um Vorgänge zu ermöglichen, die für die Durchführung und Erbringung des Dienstes unbedingt erforderlich sind.

Third-party Tracker

  • SPAM-Schutz

  • Optimierung und Verbreitung des Datenverkehrs

  • Überwachung der Infrastruktur

Andere Vorgänge unter Einsatz von Trackern

Einfache Interaktionen & Funktionalitäten

URLinspector verwendet Tracker, um einfache Interaktionen und Vorgänge zu ermöglichen, durch welche Nutzern Zugang auf bestimmte Funktionen des Dienstes gewährt und die Kommunikation mit dem Anbieter erleichert werden.

  • Interaktion mit Support- und Bewertungs-Plattformen

Verbesserte Nutzererfahrung

URLinspector verwendet Tracker, um Nutzern erweiterte Möglichkeiten zur Verwaltung ihrer Einstellungen und Funktionen zur Interaktion mit externen Netzwerken und Plattformen zur Verfügung stellen.

  • Interaktion mit externen sozialen Netzwerken und Plattformen

Erfolgsmessung

URLinspector verwendet Tracker, um den Onlinetraffic zu messen und das Nutzerverhalten zu analysieren und dadurch den Dienst zu verbessern.

  • Analytik

  • Anonymisierte Analysedienste

  • Testen der Performance von Inhalten und Funktionen (A/B-Test)

Targeting & Werbung

URLinspector verwendet Tracker, um verhaltensbasiert personalisierte Werbeinhalte bereitzustellen und um Werbeanzeigen zu verwalten, einzublenden und nachzuverfolgen.

  • Remarketing und Behavioural-Targeting

Einstellungen verwalten und Einwilligungen erteilen oder widerrufen

Die Verwaltung von Tracker-Einstellungen sowie die Erteilung und der Widerruf von Einwilligungen können auf verschiedene Weisen erfolgen:

Nutzer können Tracker-Einstellungen direkt über die eigenen Geräteinstellungen verwalten, indem sie z. B. dem Einsatz oder der Speicherung von Trackern gänzlich widersprechen.

Soweit der Einsatz von Trackern auf einer Einwilligung beruht, können Nutzer außerdem die Einwilligung durch entsprechende Auswahl im Cookie-Hinweis oder durch Änderung genannter Auswahl über das entsprechende Einwilligungs-Widget (sofern vorhanden) erteilen oder widerrufen.

Über die entsprechenden Browser- oder Geräteinstellungen können auch bereits abgespeicherte Tracker, einschließlich solcher, die für die Speicherung der ursprünglichen Nutzereinwilligung zuständig sind, gelöscht werden.

Andere Tracker, die im lokalen Speicher des Browsers abgelegt sind, können durch Löschen des Verlaufs entfernt werden.

In Bezug auf alle von Dritten eingesetzten Tracker können Nutzer ihre Einstellungen verwalten und ihre Einwilligung widerrufen, indem sie den entsprechenden Opt-out-Link nutzen (sofern vorhanden), die in der Datenschutzerklärung des Dritten angegebenen Mittel verwenden oder sich mit dem Dritten in Verbindung setzen.

Trackereinstellungen verwalten

Nutzer können zum Beispiel unter den nachfolgenden Adressen Informationen zur Verwaltung von Cookies über die gängigsten Browser finden:

Nutzer können auch bestimmte innerhalb von mobilen Apps eingesetzte Tracker über entsprechende Geräteinstellungen verwalten – zum Beispiel über die Geräteinstellungen zu Werbung auf mobilen Geräten, oder generell über Trackingeinstellungen (Nutzer können Geräteinstellungen aufrufen und die entsprechenden Befehle suchen).

Wie Sie interessenbasierte Werbung ablehnen können

Darüber hinaus werden Nutzer darauf hingewiesen, dass sie die Anleitungen von YourOnlineChoices (EU), Network Advertising Initiative (US) und Digital Advertising Alliance (US), DAAC (Canada), DDAI (Japan) oder anderer ähnlicher Dienste befolgen können. Solche Initiativen ermöglichen es dem Nutzer, seine Tracking-Einstellungen für fast alle Werbe-Tools festzulegen. Der Anbieter empfiehlt Nutzern somit, zusätzlich zu den in diesem Dokument bereitgestellten Informationen auch von diesen Mitteln Gebrauch zu machen.

Die Digital Advertising Alliance bietet zur Kontrolle interessensbasierter Werbung in mobilen Apps die Applikation AppChoices.

Folgen der Ablehnung der Einwilligung

Nutzer können frei entscheiden, ob sie ihre Einwilligung erteilen oder nicht. Es sollte jedoch beachtet werden, dass Tracker dazu beitragen, dass URLinspector den Nutzern eine bessere Nutzererfahrung und erweiterte Funktionen bieten kann (in Übereinstimmung mit den in diesem Dokument beschriebenen Zwecken). Ohne die Einwilligung des Nutzers ist der Anbieter daher möglicherweise nicht in der Lage, entsprechende Funktionen bereitzustellen.

Anbieter und Verantwortlicher

Netzweck GmbH Am Langen Felde 12 / Top 1 1220 Wien, Austria

E-Mail-Adresse des Anbieters: [email protected]

Da der Einsatz von third-party Trackern durch URLinspector vom Anbieter nicht vollständig kontrolliert werden kann, verstehen sich sämtliche Angaben zu third-party Trackern als indikativ. Um vollständige Informationen zu erhalten, sind Nutzer gebeten, Einsicht in die in diesem Dokument aufgeführten Datenschutzerklärungen der jeweiligen Drittanbieter zu nehmen.

Aufgrund der objektiven Komplexität von Tracking-Technologien, werden Nutzer aufgefordert, Kontakt zum Anbieter aufzunehmen, sofern sie weitere Informationen zum Einsatz solcher Technologien durch URLinspector zu erhalten wünschen.

Letzte Aktualisierung: 4 April 2020